Rechtliche
informationen
street Photography
Vorab:
Die "Street Photography" ist eine zeitgenössische Kunstform, die davon lebt und deren Inhalt es ist, unverfälschte Momente einer Epoche oder eines Zeitabschnittes abzubilden. Wie der Namensgebung abzuleiten, ist der Hauptort der Entstehung, der öffentliche Raum. Die Fotografie mittels Kamera, ob analog oder digital, ist hierbei die künstlerische Formsprache zur Abbildung eines bewusst gewählten Realitätsausschnittes.
Die Street Photography ist somit nicht nur bloße Technik der Fotografie, sondern vor allem tiefe Ausdrucksform, die menschliche Emotionen, soziale Dynamiken und kulturelle Kontexte zu einer narrativen Visualisierung vereint.
Um hier noch etwas mehr in die Tiefe zu gehen, können folgende Bereiche betrachtet werden:
Einblick in die Lebenswirklichkeit
Street Photography bietet einen Blick auf das Alltagsleben. Sie dokumentiert spontane Momente und authentische Interaktionen in der Öffentlichkeit, die oft übersehen werden. Diese Aufnahmen entstehen im natürlichen Fluss des Lebens und tragen dazu bei, die Vielfalt menschlicher Erfahrungen und soziale Beziehungen abzubilden.
Die Verbindung von Ästhetik und Realität
Die ästhetische Vision ist zentral für die Street Photography. Fotografen nutzen Licht, Schatten und den urbanen Kontext, um bedeutungsvolle und ausdrucksstarke Bilder zu schaffen. Alltägliche Szenen werden zu Kunstwerken, die Emotionen hervorrufen und Geschichten erzählen.
Gesellschaftskritik und Bewusstsein schaffen
Street Photography sensibilisiert für soziale Probleme im öffentlichen Raum. Fotografen können Missstände visuell anprangern und das Bewusstsein für soziale Gerechtigkeit schärfen. Bilder von urbaner Armut und kulturellen Konflikten können Diskussionen anregen und Veränderung fördern.
Die zeitgenössische Identität und Kultur
Street Photography spiegelt die kulturelle Identität wider. Sie zeigt die Vielfalt und Veränderungen in urbanen Räumen und dokumentiert kulturelle Phänomene wie Mode und soziale Bewegungen. Diese Fotografien erweitern unser Verständnis von Globalität und Lokalität.
Inspiration und Gemeinschaft
Street Photography inspiriert Künstler und das Publikum, indem sie die Schönheit und Herausforderung des Lebens zeigt. Sie fördert Gemeinschaften unter Fotografen, die Ideen austauschen und lernen. Workshops und soziale Medien bieten Räume für kulturellen Austausch und kreative Verbindungen.
Die Rolle des Betrachters
Ein zentrales Element der Street Photography ist die Interaktion zwischen Bild und Betrachter. Jedes Bild regt zum Dialog an und ermöglicht unterschiedliche Interpretationen. Diese persönliche Verbindung zeigt, wie Street Photography Menschen zusammenbringen kann.
Street Photography ist somit sogar mehr als Momentaufnahmen; sie ist eine dynamische Kunstform, die das städtische Leben feiert und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Sie dient als Spiegel der Gesellschaft, zeigt die Komplexität menschlicher Erfahrungen und Alltage und stilisiert dabei bildhaft das Gewöhnliche ins außergewöhnliche.
RECHTLICHE ASPEKTE
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Am 8. Februar 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1 BvR 2112/15), dass Straßenfotografie als Kunstform gilt, die insbesondere davon lebt, bestimmte Ausschnitte der Realität unverfälscht darzustellen. Diese Entscheidung wurde durch die Verfassungsbeschwerde einer Passantin ausgelöst. Sie war auf mehreren großformatigen Fotografien abgebildet, die im Rahmen der Berliner Ausstellung „Ostkreuz: Westwärts, Neue Sicht auf Charlottenburg“ gezeigt wurden. Die Fotografien stammten von dem Fotografen Eichhöfer.
Persönlichkeitsrechte versus Kunstfreiheit
Die Beschwerdeführerin sieht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, da sie ohne ihre Zustimmung gut erkennbar und im Großformat im Rahmen der Berliner Ausstellung abgebildet wurde. Der angegriffene Künstler und Fotograf hingegen beruft sich auf die Kunstfreiheit, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist. Diese Kunstfreiheit ist jedoch nicht uneingeschränkt gewährleistet, sondern muss mit anderen Rechten, wie dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eigenen Bild, in Einklang gebracht werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit die sogenannte Sphärentheorie entwickelt, die klare Kriterien für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht vorgibt. Diese Theorie teilt den Persönlichkeitsbereich in Sozialsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre auf. Innerhalb der Sozialsphäre, also im öffentlichen Raum, sind die Anforderungen an den Schutz des Persönlichkeitsrechts geringer, da sich Personen in der Öffentlichkeit bewusst sind, dass ihr Verhalten für alle sichtbar ist.
Im Gegensatz dazu erfordern die Intim- und Privatsphäre ein besonders hohes Maß an Schutz und Rückzugsmöglichkeiten. Die genaue Abgrenzung, wann ein geschützter Bereich beginnt und endet, liegt im Ermessen der richterlichen Beurteilung und erfordert stets eine Einzelfallabwägung.
Ist die Street Photography also eine grundgesetzlich geschützte Kunstform?
In seinem Beschluss stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Kunst nicht auf traditionelle Ausstellungsorte wie Museen beschränkt ist. Auch Street Photography gilt als Kunstform, die durch die bewusste Auswahl von Realitätsausschnitten eine eigene Formensprache entwickelt.
Unter Anwendung der Sphärentheorie entschied das Gericht zugunsten des Künstlers. Obwohl die Beschwerdeführerin auf der Fotografie gut erkennbar ist, handelt es sich um eine Abbildung eines gewöhnlichen, öffentlichen Vorgangs – das Passieren einer viel frequentierten Straße – und somit um eine Szene der Sozialsphäre, die geringere Schutzansprüche hat.
Es ist zu betonen, dass die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild nicht automatisch vorliegt, wenn eine Person ohne Einwilligung künstlerisch abgebildet wird. Entscheidend sind die Umstände der Darstellung und die Frage, ob die Situation der Sozialsphäre oder der besonders schützenswerten Privat- und Intimsphäre zuzuordnen ist.
Aus dem Urteil:
„freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Fotografie, zur Anschauung gebracht werden. … Es ist gerade Ziel der Straßenfotografie, die Realität unverfälscht abzubilden, wobei das spezifisch Künstlerische in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln zum Ausdruck kommt. … Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst“.
Weitere rechtliche Voraussetzungen und Schutz der Street Photgraphy als Kunstform in Bezug auf Persönlichkeitsrechte.
Art. 5 GG (insbes. Abs. 3)
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
FAZIT
Abschließend bleibt also festzuhalten, dass das Bundesverfassungsgericht die Street Photography als Kunstform anerkennt.
Die Art der Entstehung der Fotografie, die Situation, der Ort und die Art der Veröffentlichung, bleiben aber stets im Einzelfall zu überprüfen, ob die Kunstfreiheit oder das Persönlichkeitsrecht Vorrang hat.
Mit seinen Ausführungen, auch zur Sphärentheorie, hat das BVerfG dennoch gewisse Richtweisen der Beurteilung zugunsten der Kunstform Street Photography geschaffen.